Bei körperlichen Erkrankungen besteht manchmal die Notwendigkeit, daß Ihr Arzt bestimmte medizinische Maßnahmen verordnet, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht alleine durchführen können.
Kostenträger: Krankenversicherung
Menschen, die älter werden und deren Kräfte nachlassen, sind nicht notwendigerweise auch krank.
Für den Fall, dass jedoch noch eine behandlungsbedürftige Krankheit hinzukommt und besondere medizinische Maßnahmen notwendig werden, verordnet der niedergelassene Arzt diese und beauftragt einen ambulanten Pflegedienst mit der Durchführung.
Behandlungspflege beinhaltet die klassischen medizinischen Maßnahmen, wie
- Verabreichen von Injektionen
- „Beine wickeln” (Kompressionsverband)
- Blutzuckermessungen
- Puls- und Blutdruckmessung
- Anlegen von Verbänden
- Wundversorgung
- Medikamente stellen und verabreichen
- „Gummistrümpfe“ anziehen (Kompressionsstrümpfe)
Behandlungspflege
Von Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine pflegerische Versorgung notwendig ist.
Sie wird in der Regel verschrieben, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern.
Maßnahmen zu Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnen Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden.






