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Home Unsere Leistungen Betreuungsbedarf nach § 45
Heitmanns Pflegeteam

Wir unterstützen Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf nach § 45

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BetreuungsangebotMenschen, die an einer Demenz erkrankt sind, oder die zusätzlich zu ihrer Gebrechlichkeit psychische Erkrankungen oder Behinderungen haben, bedürfen menschlich und zeitlich besonderer Aufmerksamkeit zum Erhalt der noch vorhandenen Fähigkeiten.

Kostenträger: Pflegekasse nach Antrag

Niedrigschwelliges Betreuungsangebot

Medizin und Lebensstandard in unserer Gesellschaft ermöglichen es, den Menschen immer älter zu werden. Parallel dazu beobachten wir eine Zunahme von neurologischen Erkrankungen, wie Demenz oder Morbus Alzheimer. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung decken den Bedarf an Hilfe bei der Grundpflege ab - und meist noch nicht mal diesen vollständig.
Kommen zu den körperlich schwindenden Kräften nun noch z.B. eine Demenzerkrankung, eine Depression, oder eine andere psychische Erkrankung hinzu, braucht der betroffene Mensch auch im geistig-kognitiven Bereich Hilfe und Unterstützung. Vor allem braucht er Zeit und Zuwendung.
Um dem Rechnung zu tragen, haben die Pflegekassen ein Budget von jährlich 1200,00 €/ 2400,00 € zur Verfügung, welches von Angehörigen oder amtlichen Betreuern beantragt werden kann.
Voraussetzungen dafür wie folgt:


SGB XI Paragraph 45 a / b
Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes
bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei der folgenden Bereiche, davon mindestens einmal aus einem einem der Bereich 1 - 9,
dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt:

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression